Der Richtlinienentwurf gilt für das Betreiben und Instandhalten von RLT-Anlagen und –Geräten (zentral und dezentral) in allen gewerblich und nicht gewerblich genutzten Räumen. Sie betrifft in Anlehnung an DIN 276 folgende Kostengruppen: 430 – Lufttechnische Anlagen; 431 – Lüftungsanlagen; 432 Teilklimaanlagen, 433 – Klimaanlagen; 434 – Kälteanlagen und 439 – Lufttechnische Anlagen (Sonstige).

Zweck der Richtlinie ist es, das bestimmungsgemäße Betreiben und die Instandhaltung zu beschreiben. Sie gibt Empfehlungen für die Anlagenbetreiber. Die Richtlinie legt die Grundlagen der Instandhaltung (d.h. Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung) fest.

Die Kapitel 5 bis 7 dokumentieren in gestraffter Form die Anforderungen an die RLT-Anlagen, an den Betreiber und Instandhalter sowie an die Sicherheit. Der Anhang A beschreibt Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung/Stillstand und der Anhang B enthält Checklisten (auf einem Datenträger).

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