Messgeräte zur Überprüfung und Überwachung von Emissionen von Kleinfeuerstellen sind in einem bestimmten Zeitraum (z.B. halbjährlich) zu überprüfen. Dies ist durch entsprechende Messgeräteprüfstellen, die unabhängig, zuverlässig und neutral sein sollten, vorzunehmen.
Die Richtlinie beinhaltet organisatorische und technische Anforderungen, Aspekte zur Prüfung der Ausstattung, dem Qualitätsmanagement und zur Dokumentation der Prüfergebnisse für diese Stellen.
Der Anhang A beschreibt die gerätetechnische Ausstattung und der Anhang B zeigt ein Muster eines Prüfberichtes.