Die Richtlinie bezieht sich auf die thermische Nutzung des Untergrundes bis etwa 400 m Tiefe. Folgende Anwendungsfälle werden behandelt:
- Erdgekoppelte Wärmepumpenanlagen ( s.a. Bl. 2)
- Unterirdische Energiespeicher (s.a Bl.3)
- Direkte Nutzungen (s.a. Bl. 4)
Die Richtlinie enthält Tabellen mit Beispielen für die Wärmeleitfähigkeit, der Dichte und der volumenbezogenen Wärmekapazität, Anhaltswerte für die Durchlässigkeit von Lockergesteinen, umweltrelevante Eigenschaften von Wärmepumpen-Arbeitsmitteln.
Umfangreiche Hinweise zur genehmigungsrechtlichen Aspekten, Sicherheitsaspekten, Standortbewertungen und zu Umweltaspekten komplettieren die Richtlinie. Das Schrifttum und die Normen werden für die Länder Deutschland, Österreich und die Schweiz aufgeführt.