Der Anwendungsbereich des Blattes 1 der Richtlinie beschreibt die Anforderungen, wie z.B. operative Temperatur, Feuchte und stoffliche Zusammensetzung der Raumluft in Unterrichts- und Aufenthaltsräumen in allgemein- und berufsbildenden Schulen. Nicht behandelt werden die Probleme Licht, Raumakustik und Raumgestaltung.

Die Richtlinien für spezielle Räume gelten weiter. Hinsichtlich der Anforderungen an die thermische und lufthygienische Konditionen wird Bezug genommen auf die DIN EN 15251 und hinsichtlich der Schadstoffe auf deren Anhang C. Blatt 2 (in Bearbeitung) wird Ausführungshinweise beinhalten.

Die operative Temperatur wird im Bereich zwischen 20 und 26 °C (Sommer) festgelegt. Hinsichtlich der zulässigen CO2-Konzentration gibt es drei Bereiche: < 1000 ppm: unbedenklich; > 1000 und < 2000 ppm hygienisch auffällig und > 2000 ppm kritisch und unakzeptabel. Diese Konzentrationen sind zeitlich gewichtetet Mittelwerte je Unterrichtseinheit. Die Konzentrationsanforderungen können mit 15 m³/(h m²) (Kategorie II nach DIN EN 15251) durch Mischlüftung realisiert werden, wobei eine Belegungsdichte von 2 m²/Person vorausgesetzt wird.

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